Blog3. August 2023

Vorsorgeauftrag – Patientenverfugung und Vollmachten

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Jürg Gyr·8 Min. Lesezeit
Vorsorgeauftrag – Patientenverfugung und Vollmachten

«Wie Cashare, sind wir auch ein Dienstleister und bieten auch Unterstützung für unsere Kunden oder Personen, die uns vermittelt werden – zwar nicht in finanzieller Sicht, sondern in fürsorgerechtlicher Art und Weise, um ebenso den Wunsch und das Bedürfnis abzudecken – mit der gleichen Professionalität, Qualität und einzigartigen Abwicklungssystem».

Cashare unterstützt auch unsere Kunden bei der Überbrückung von finanziellen Verpflichtungen. Die Firma Jürg Gyr – neutrale Finanzdienstleistung GmbH, deren Gesellschafter und gleichzeitig auch Geschäftsführer der Firma plusminus50.ch ist, haben miteinander eine Kooperation und Zusammenarbeit beschlossen und unterstützen sich gegenseitig mit ihren Dienstleistungen.

Vorsorgeauftrag – Patientenverfügung und Vollmachten

Bei Urteilsunfähigkeit einer Person wird das Handeln ohne Vorsorgeauftrag, fehlender Patientenverfügung und nicht verfassten Vollmachten sehr eingeschränkt. Nicht nur für die betroffene Person, sondern auch für die nächsten Angehörigen.

Frau M. aus Zürich wendet sich vertrauensvoll mit folgender Frage an mich. Ihre Mutter, 72-jährig, verwitwet, ist seit einiger Zeit von Demenz betroffen und die damit verbundenen kognitiven Einschränkungen machen sich verstärkt im Alltag bemerkbar. Medizinisch und rechtlich gilt die Mutter als urteilsunfähig.

An dieser Stelle sei erwähnt, wie erstaunlich es doch ist, dass für so viele Bereiche des Lebens Versicherungen abgeschlossen werden, für sich selbst und die Familie wird jedoch der Ernstfall und die damit verbundenen Konsequenzen ausgeblendet. Das Nachsehen haben die Angehörigen.

Die drei wesentlichen Dokumente

Diese unangenehme Situation des Einschränkens kann vermieden werden, indem man frühzeitig einen Vorsorgeauftrag, eine Patientenverfügung und Vollmacht erstellt; wichtige Anordnungen, welche die folgenden Themen regeln:

  • Personensorge – das persönliche Wohl, wie z.B. die medizinische Pflege und Wahl der Unterkunft
  • Vermögenssorge – den finanziellen Teil u.a. auch Verwaltung des Vermögens und Bezahlung von Rechnungen
  • Rechtliche Vertretung wie z.B. Unterzeichnung eines Heimvertrages oder Kündigung eines Abonnements

In einem Vorsorgeauftrag kann also eine urteilsfähige Person für den Fall ihrer Urteilsunfähigkeit, eine juristische oder natürliche Person als ihren Stellvertreter festhalten. Diese Person sollte selbst handlungsfähig, vertrauenswürdig und auch der Aufgabe gewachsen sein.

Die Patientenverfügung regelt verbindlich die medizinischen Fragen, die Betreuungsformen und regelt auch Fragen zu lebenserhaltenden Massnahmen sehr detailliert.

Viele Leute vertreten die Meinung, dass eine Vollmacht alles regelt. Jedoch hält ein Bundesgerichts-Entscheid fest, dass bei Eintritt der Urteilsunfähigkeit sämtliche Vollmachten erlöschen, sofern diese nicht gewisse Bedingungen erfüllen.

Wenn es um die persönliche und rechtliche Vorsorge geht, lohnt es sich insofern eine professionelle Beratung zu beanspruchen. Unter www.plusminus50.ch finden Sie zahlreiche Informationen sowie auch Video-Szenen zu verschiedenen Themen.

Herzliche Grüsse, Ihr Jürg Gyr!

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