Eine immer wiederkehrende Frage bzw. Feststellung – Vollmacht vs. Vorsorgeauftrag

Es herrscht ein Irrglaube in der Gesellschaft und die meisten Leute wiegen sich in einer falschen Sicherheit, dass Sie mit einer Vollmacht zu Gunsten einer Person alles geregelt haben.

Der Gesetzgeber bzw. das Stimmvolk hat in der Abstimmung im Jahre 2013 den Vorsorgeauftrag ins Leben gerufen, der dazu dient sämtliche Regelungen vorzunehmen, die bei Eintritt der Urteilsunfähigkeit notwendig sind anstelle einer bestehenden Vollmacht.

Ein Bundesgerichts-Entscheid hält fest, dass sämtliche jemals erteilten Vollmachten annulliert und ungültig sind, wenn dieser Fall eintritt. Die Begründung ist nachvollziehbar seitens des höchsten Gerichtes – dafür sei der Vorsorgeauftrag geschaffen worden.

Mit dem Vorsorgeauftrag ist u.a. auch die Vertretung in rechtlichen Belangen verbunden – was logischerweise eine Vollmacht unnötig macht.

Der Vorsorgeauftrag muss gemäss den Bestimmungen, damit er seine rechtliche Wirkung entfachen und entfalten kann von der KESB «validiert», d.h. geprüft und in Kraft gesetzt werden. Bis dies vollzogen ist dauert es erfahrungsgemäss eine recht lange Zeit, da u.a. einige Abklärungen gemacht werden müssen u.a. muss die betroffene Person befragt werden und allenfalls 2 medizinische Gutachten erstellt werden – sofern die Urteilsunfähigkeit nicht belegt werden kann.

Ich habe zu diesem Punkt eine eigene und klare Vorgehensweise entwickelt, die es den betroffenen Personen erlaubt, die notwendigen Handlungen vorzunehmen, da es aus eigener Erfahrung wie oben geschildert – sehr lange dauern kann (in einem Fall dauerte es 3 Monate) bis der Vorsorgeauftrag in Kraft gesetzt worden ist.

In dieser Zeit müssen ganz banale Sachen wie Rechnungen bezahlt werden und allenfalls Kündigungen ausgesprochen wie z.B. Kündigung der Mietwohnung oder ähnliche Dinge, die eine rechtliche Vertretung verlangen und allenfalls je nach Vertrag nicht jederzeit gekündigt werden können.

Eine Vorsorge bzw. Beratung in dieser Angelegenheit lohnt sich auf alle Fälle und gibt den betroffenen Personen und Angehörigen in solchen Fällen extrem – gibt Sicherheit und Ruhe, weil es in solchen schon genug Unruhe gibt.

Wir erachten es als unsere Aufgabe, die hochprofessionelle Unterstützung in fachlicher, aber auch persönlicher Sicht zu gewähren und zu geben, um den Leuten zu helfen.

Haben Sie Fragen zu diesen Themen? Kontaktieren Sie unsere Kommunikations-Abteilung zur Regelung unter kommunikation@plusminus50.ch und einer unserer Fachexeperten meldet sich bei Ihnen.

Herzliche Grüsse, Ihr Jürg Gyr!

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