Die am 1. August in Kraft getretenen Änderungen der Bankenverordnung sollen auch das Crowdfunding vereinfachen. Eine Nachfrage des Crowdlending-Anbieters Cashare beim Eidgenössischen Finanzdepartement führte nun allerdings zu der Auskunft, dass sich bei Crowd-Krediten für Privatpersonen gar nichts ändert. Kredite für Privatpersonen dürfen nach wie vor von maximal 20 Personen finanziert werden, sonst braucht es eine Banklizenz.











