Regeln für Crowdlending gelockert!

Die nächste Hürde ist gefallen! Bis Mitte des letzten Jahres schränkte die Auslegung der Sandbox-Regelung durch die FINMA Cashare und andere Crowdlending-Plattformen noch sehr stark ein. Das bedeutete, dass Kredite an Privatpersonen und Kredite an Unternehmen im Finanzbereich von maximal 20 Personen finanziert werden durften.

Die erste Hürde fiel am 5. Juli 2017, als der Bundesrat eine Änderung der Bankenverordnung verabschiedete. Durch diese neue Fintech-Regulierung war es möglich einen KMU-Kredit bis zu einer Million Schweizer Franken von mehr als zwanzig Personen finanzieren zu lassen. Bis dato galt das aber nur für KMU-Kredite und nicht für Kredite an Privatpersonen.

Gemäss dem neuen Art. 6 der Bankenverordnung dürfen nun neu auch Schwarmkredite bis zu einem Gesamtbetrag von CHF 1 Million nicht mehr nur für gewerblich-industrielle Zwecke, sondern auch für den privaten Konsum bewilligungsfrei entgegengenommen werden, selbst wenn die Einlagen von mehr als zwanzig Anlegern stammen. In Folge dessen bekommen in Zukunft mehr Personen die Möglichkeit einen Teil des Kredites zu finanzieren. Durch diese Neuerung können kleinere Investitionsvermögen optimal auf mehrere Darlehen verteilt und eine maximale Diversifizierung ermöglicht werden.

Diese neue Lockerung tritt ab dem 1. April 2019 in Kraft und ist möglich, da Crowdlending in Zukunft dem Konsumkreditgesetz unterstellt wird. Anleger müssen darüber informiert werden, dass sie nicht mehr durch die FINMA beaufsichtigt werden.

Als Crowdlending-Pionier hat sich Cashare in diversen Diskussionen und Roundtables mit den Behörden und anderen Interessenvertretern um diese gesetzlichen Anpassungen in der Bankenverordnung bemüht. Wir freuen uns, dass wir ab nächstem Jahr unseren Service auch auf Privatkredite ausweiten können und so mehr Personen die Möglichkeit haben werden ohne Einschränkungen zu investieren.

Your Cashare-Team!

 

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