Man erkennt den Irrtum daran, dass (fast) alle Welt ihn teilt!

Johann Wolfgang Göthe sagte einmal: Es hilft nicht immer, recht zu haben! Dem stimmen wir zu, allerdings existiert bei Cashare momentan das gute Gefühl recht gehabt zu haben und das aus einem ganz bestimmten Grund: zum Schutz unserer Kunden.

Was ist passiert? Am 1. August 2017 traten die vom Bundesrat verabschiedeten Änderungen der Bankenverordnung in Kraft. Diese besagten, dass es nun im Crowdlending möglich ist, Darlehen bis zu einer Millionen Franken von mehr als 20 Personen finanzieren zu lassen. Dass diese Regelung nur für KMU gilt, und nicht für Privatpersonen wurde leider gerne übersehen, der Jubel war gross! Fälschlicherweise kursierte die öffentliche Annahme, dass durch die neue Regulierung alle Missstände vollständig gelöst wurden.

Dabei hatten wir zusammen mit unserem kompetenten Advisory Board von Anfang an darauf hingewiesen, dass dies nicht für Privatpersonen gilt. Als umsichtiger Plattformanbieter sind wir nicht in den verfrühten Jubel anderer eingestiegen, haben die Regel bei Privatdarlehen nicht aufgehoben und dadurch verhindert, dass unsere Kunden mit dem geltenden Gesetz in Konflikt geraten. Um wirklich sicher zu gehen, hat Cashare bereits im August 2017 noch einmal beim EFD (Eidg. Finanzdepartement sowie in Kopie an die FINMA) angefragt. Die Antwort lautete wie erwartet, dass bei Darlehen an Privatpersonen die 20er Regel nach wie vor besteht. Das bedeutet, wer ein Studentendarlehen, einen Konsumkredit oder eine Hypothek aufnehmen will, muss das Geld von weniger als 20 Personen auftreiben. Umgekehrt müssen die Anleger, die als Darlehensgeber das Kreditrisiko übernehmen, aufgrund der höheren geforderten Mindestinvestitionssummen eine geringere Verteilung ihrer Investitionen in Kauf nehmen.

Deswegen werden aus unserer Sicht durch die immer noch bestehende Regulierung primär die Kunden bestraft, die dadurch nicht die Möglichkeit haben von einem noch besseren Zinssatz zu profitieren oder nur beschränkt eine Diversifikation vornehmen zu können.

Hierzu ein spannender Artikel und Kommentar der NZZ zu diesem Thema.

Als Crowdlending-Pionier und grösster Kreditmarktplatz der Schweiz, arbeiten wir seit 10 Jahren im Dienste unserer Kunden. Um diese bestmöglich zu schützen legen wir seit Anfang an höchsten Wert auf die Einhaltung aller Gesetze und deren korrekten Anwendung. Darüber hinaus setzen wir uns aktiv für die Verbesserung der gesetzlichen Rahmenbedingungen ein. Es ist uns deshalb weiterhin ein Anliegen mit unseren Kunden, den Behörden und anderen Plattformen zusammen zu arbeiten, um diese Sachlage zu lösen. Über weitere Entwicklungen werden wir selbstverständlich laufend berichten und hoffentlich behalten wir noch einmal recht, wenn wir hoffen, dass die 20er Regelung auch für Privatpersonen zeitnah aufgehoben wird.

Das Cashare Team

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