Gebühren für den Darlehensnehmer
Mit umfangreichen Prüfungen Ihres Antrags hilft Cashare Ihnen Darlehensgeber zu finden. Diese Prüfungen werden mit Daten von Dritten durchgeführt, was entsprechende Kosten verursacht.
Um unsere Kosten tief zu halten sind wir darauf angewiesen, dass Sie sich an den Prüfungskosten beteiligen und erheben deshalb eine Einstellgebühr.
- Einstellgebühr: CHF 19.00
Cashare stellt Ihnen eine technisch hochstehende Plattform mit entsprechenden Sicherheitsmerkmalen zur Verfügung und übernimmt für Sie die Abwicklung. Dafür berechnet Ihnen Cashare eine Gebühr.
- Plattformgebühr: 0.75% der erhaltenen Darlehenssumme pro Jahr
Für die obligatorische
Todesfallversicherung wird vom Darlehensnehmer eine Einmalprämie in Prozent der Summe der Darlehensraten erhoben. Bis 12 Monate beträgt sie 0.121%, bis 18 Monate 0.176%, bis 24 Monate 0.232%, bis 30 Monate 0.287% und bis 36 Monate 0.343% des Darlehensbetrags und Zinskosten.
Für die fakultative
Versicherung der Arbeitslosigkeit und Arbeitsunfähigkeit (für Selbstständige, Studenten und Hausfrauen nur Arbeitsunfähigkeit) wird vom Darlehensnehmer eine Einmalprämie in Prozent der Summe der Darlehensraten erhoben. Bis 12 Monate beträgt sie 1.396% (0.751%), bis 18 Monate 2.336% (1.114), bis 24 Monate 2.987% (1.409%), bis 30 Monate 3.448% (1.656%) und bis 36 Monate 3.802% (1.868%) des Darlehensbetrags und Zinskosten.
Folgende Gebühren fallen für Darlehensnehmer an, falls die
Raten nicht fristgerecht überwiesen oder die persönlichen Daten unter nicht aktualisiert wird:
- Gebühr pro Mahnung: CHF 10.00
- Gebühr für Adressennachforschung: CHF 25.00
- Verzugszinsen: 10%
Die Einstellgebühr wird bei jedem eingereichten Darlehensgesuch vor der Onlineschaltung der Auktion fällig. Die Plattformgebühr wird bei jedem erfolgreichen Abschluss erhoben.
Bitte begleichen Sie die Ratenzahlungen elektronisch. Sollten Sie eine Einzahlung am Schalter bevorzugen, müssen wir Ihnen diese zusätzlichen Kosten leider verrechnen.